Fachärztliche Begutachtung der Fahreignung
Ab dem 01.12.2026 bieten wir in unserer Praxis auch verkehrsmedizinische Begutachtungen bei neurologischen Fragestellungen an.

Bestimmte neurologische Erkrankungen oder gesundheitliche Veränderungen können die Fahreignung beeinflussen. In diesen Fällen kann eine fachärztliche Einschätzung erforderlich sein, ob und unter welchen Voraussetzungen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr weiterhin möglich ist.
Im Rahmen der Begutachtung erfolgen eine sorgfältige Anamnese und neurologische Untersuchung. Vorliegende ärztliche Befunde und relevante medizinische Unterlagen werden in die Beurteilung einbezogen. Wenn es für die medizinische Einschätzung erforderlich ist, können ergänzende neurologische Untersuchungen, beispielsweise ein EEG oder eine Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße, durchgeführt bzw. veranlasst werden.
Die Begutachtung orientiert sich an der jeweiligen Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde und den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Kraftfahreignung. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt unabhängig und ergebnisoffen. Ziel ist eine nachvollziehbare medizinische Beurteilung der für die Fahreignung relevanten gesundheitlichen Aspekte.
Wichtig
Wir bieten ärztliche verkehrsmedizinische Gutachten, jedoch keine medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) an. Eine MPU ist ein eigenständiges Begutachtungsverfahren, das durch entsprechend anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt wird.
Terminvereinbarung
Wenn Ihnen von der Fahrerlaubnisbehörde ein ärztliches Gutachten aufgrund einer neurologischen Fragestellung auferlegt wurde oder Sie eine fachärztliche verkehrsmedizinische Beurteilung benötigen, können Sie gerne einen Termin bei uns anfragen.
Bitte bringen Sie zum Termin das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde sowie vorhandene relevante medizinische Unterlagen und Befunde mit.
Kosten und Terminvereinbarung
Verkehrsmedizinische Gutachten werden als privatärztliche Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und entsprechend dem individuellen Umfang der Begutachtung abgerechnet.
Da der Aufwand je nach Fragestellung, Umfang der vorhandenen Unterlagen und erforderlicher Diagnostik unterschiedlich ist, informieren wir Sie vor der Begutachtung transparent über die voraussichtlichen Kosten. Erforderliche Zusatzuntersuchungen, beispielsweise EEG oder Duplexsonographie, werden entsprechend dem tatsächlichen Untersuchungsumfang berücksichtigt.
Für die verbindliche Terminreservierung ist eine Anzahlung von 200 € erforderlich. Diese wird vollständig mit der abschließenden Rechnung über die Begutachtung verrechnet.
Bitte senden Sie uns vorab – sofern vorhanden – das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde sowie relevante ärztliche Befunde und Unterlagen. So können wir den erforderlichen Untersuchungsumfang bereits im Vorfeld einschätzen und die Begutachtung entsprechend vorbereiten.
Die Kosten für ein verkehrsmedizinisches Gutachten richten sich nach dem individuellen Untersuchungs- und Begutachtungsaufwand und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Vor der Terminvereinbarung erhalten Sie von uns eine Information über den voraussichtlichen Kostenrahmen.
Für die verbindliche Terminreservierung ist eine Anzahlung von 200 € erforderlich. Die Anzahlung wird mit der abschließenden GOÄ-Rechnung vollständig verrechnet.
